Sven Miesem - Freiberuflicher Trainer & Berater

Grundlagen digitaler Fahrtenschreiber
Wer benötigt welchen?

Alle Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eingesetzt werden, müssen mit einen Fahrtenschreiber ab der Generation 2 V2 ausgerüstet sein. Ansonsten dürfen sie nur noch im reinen Inlandsverkehr eingesetzt werden. Hierbei spielt es keine Rolle ob nur einmalig, selten oder regelmäßig eine Grenze überschritten wird. Ohne den entsprechenden Fahrtenschreiber, kann ein Grenzübertritt empfindliche Strafen nach sich ziehen.


Wer benötigt einen digitalen Fahrtenschreiber?

Grundsätzlich benötigen alle Fahrzeuge im reinen Inlandsverkehr ab 3,5t zHM, im grenzüberschreitenden oder Kabotageverkehr alle Fahrzeuge ab 2,5t zHM, einen Fahrtenschreiber. Dies gilt, wenn sich Fahrpersonal an die Lenk- und Ruhezeiten, also die VO(EG)561/2006 halten muss.
Fahrzeuge mit eine zHM von mehr als 7,5t benötigen grundsätzlich einen Fahrtenschreiber, ebenso Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen.
Hierzu gibt es natürlich einige Ausnahmen. Diese sind gekoppelt an die Ausnahmen zu den  Lenk- und Ruhezeiten und sind zu finden in §1 (2) FPersV, §18 FPersV und Artikel 3 VO(EG)561/2006.
Die bekanntesten Ausnahmen dürften die "Privatfahrt" und die "Handwerkerregel" sein.
Die in Artikel 13 VO(EG)561/2006 genannten Ausnahmen sind länderspezifisch festzulegen. HIER finden Sie eine Übersicht, welche Ausnahmen in welchem Mitgliedstaat gelten. Es ist jedoch zu beachten, das diese Liste nicht abschließend ist.


Grundlagen Fahrtenschreiber - die kurze Übersicht

Alle Daten beziehen sich auf das Erstzulassungsdatum eines Fahrzeugs.
Hier eine Übersicht über die verbauten Fahrtenschreiber:

 

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die VO(EU)165/2014 und ist Herstellerübergreifend. Laut meinen Informationen gibt es aktuell nur noch 2 Hersteller, VDO (Continental) und Stoneridge. (Intellic (ZF) als ehemals dritter Hersteller hat das Projekt wohl eingestellt) Fahrtenschreiber ab Gen2 V2 sind an einem eingebauten Bluetooth-Modul zu erkennen.
Digitale Fahrtenschreiber der 1.Generation & analoge Fahrtenschreiber, können im reinen Inlandsverkehr bis zum Ablauf der Lebensdauer weiter verwendet werden. Digitale Fahrtenschreiber ab Gen2, die seit Juni 2019 verbaut werden, müssen generell nach 15 Jahren ausgetauscht werden.


Seit dem 01.03.25 wird der Verstoß, mit dem falschen Fahrtenschreiber unterwegs zu sein, geahndet. Auf der Seite "trans.info", gibt es eine Auflistung der Bußgelder in den jeweiligen Staaten. (LINKWer mit dem "falschen" digitalen Fahrtenschreiber grenzüberschreitend fährt, muss bei unseren europäischen Nachbarn mit empfindlichen Bußgeldern rechnen und vor allem damit, noch vor Ort stillgelegt zu werden.

 

Deswegen meine Empfehlung: Falls noch nicht passiert, handeln Sie jetzt und lassen Sie Sich kompetent beraten!

 


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