Sven Miesem - Freiberuflicher Trainer & Berater

Was am 09. Juli 2020 im EU-Parlament gemeinhin als "Mobilitätspaket" verabschiedet wurde, bedeutete konkret die Verabschiedung der Verordnungen VO(EU)2020/1054, VO(EU)2020/1055 und der Richtlinie RIL(EU)2020/1057. Diese Änderungen wurden am 31. Juli 2020 im Amtsblatt L249 der EU veröffentlicht, was dazu führte das die ersten Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten bereits am 20. August 2020 in Kraft getreten sind. Weitere Änderungen, auch an anderen Stellen des Mobilitätspaketes, treten dann in mehreren Stufen bis 2026 in Kraft.

Folgende Inhalte haben die Änderungsverordnungen:

VO(EU)2020/1054  

Durch diese Verordnung wurden die "Lenk- und Ruhezeitenverordnung"  VO(EG)561/2006, sowie die "Tachographenverordnung" VO(EU)165/2014 geändert. Die Verordnungen müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, was bedeutet sie gelten unmittelbar.

VO(EU)2020/1055


Diese Verordnung enthält die Änderungen an der VO(EG)1071/2009 und VO(EG)1072/2009, welche Teile des 2009 veröffentlichten "Road Package" sind. (Mit der VO(EG)1071/2009 wurde der Verkehrsleiter eingeführt) Sie regeln die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers, bzw. den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs. Ebenso enthalten sie die Vorschriften zur Kabotage und Fahrerbescheinigung. Die Änderungen gelten seit dem 21. Februar 2022. Eine der bekanntesten jetzt geltenden Änderungen dürfte die Einführung der Lizenzpflicht für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen mit mehr als 2,5to sein. Die Verordnungen müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, was bedeutet sie gelten unmittelbar.

RIL(EU)2020/1057

Diese Richtline ändert die Richtlinie RIL2006/22/EG, welche sich auf die Durchsetzung der sogenannten "Entsenderichtlinie" bezieht. Vereinfacht gesagt, wurde mit dieser Richtlinie die Anwendung und Kontrollierbarkeit der Mindestlöhne in und durch die Mitgliedstaaten angepasst und konkretisiert. Die Richtlinie ist mit dem Tag der Veröffentlichung am 31. Juli 2020 in Kraft getreten, musste aber durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür hatten die Mitgliedstaaten Zeit bis zum 2. Februar 2022.

 

Die IHK Region Stuttgart hat ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Themen unter dem Punkt Sozialvorschriften & Beschäftigung bereitgestellt.


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