Sven Miesem - Freiberuflicher Trainer & Berater

Maut in Deutschland


Maut für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t

Seit dem 01. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) von mehr als 3,5 t. Das tatsächliche Gewicht spielt hierbei keine Rolle.

Wichtig: Dies gilt nur, wenn die ziehende Einheit mehr als 3,5 t hat. Das Gewicht des Anhängers spielt bei der Mautpflicht also keine Rolle.
Nähere Informationen zu diesem Thema und der Ausnahme für Handwerker finden sie auf der Seite des Betreibers Toll Collect. Klicken Sie HIER.
Fragen und Antworten speziell zum Thema Handwerkerausnahme finden Sie HIER.


Mautsätze für Fahrzeuge ab 7,5 t - Die CO² Maut

Seit dem 01. Dezember 2023 gelten in Deutschland erhöhte Mautsätze für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t und mehr. Grund dafür ist die Einführung der CO² Maut, die einen großen Bestandteil der aktuellen Mautsätze ausmacht. Teile der Mautsätze wurden am 01. Juli 2024 noch einmal angepasst.
Eine Übersicht der aktuellen Mautsätze, inkl. ab 3,5 t, finden Sie HIER.
Fragen und Antworten zum Thema CO² Maut finden sie HIER.



Neue Beurteilungsgrundlage für die Gewichtklassen und Mautsätze

Seit dem 01. Dezember 2023 gilt eine neue Berechnungsgrundlage für die Einstufung der Gewichtsklassen und damit für die jeweils gültigen Mautsätze. Bis zum Stichtag wurde die Gewichtklasse nach der zulässigen Gesamtmasse eines Fahrzeuges eingestuft.

Die neue Grundlage für die Einstufung ist nun die technisch zulässige Gesamtmasse. Damit können Fahrzeuge Mautpflichtig werden, die bisher nicht in die Mautpflicht gefallen sind. Ebenso können Fahrzeuge damit in eine andere Mautklasse kommen. Dies betrifft Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F1) höher ist, als die zulässige Gesamtmasse im Zulassungsmitgliedstaat (Feld F2).

Die Anzahl der Achsen spielt nur noch bei Fahrzeugen mit mehr als 18 t eine Rolle.
Fragen und Antworten zu dem Thema tzGM finden Sie HIER.


Anmerkung: Ich habe bereits mehrfach gehört, das Fahrer ein Bußgeld für zu viel gezahlte Maut zahlen mussten. Die Anzahl der Achsen war nach dem Abhängen eines Anhängers oder Aufliegers nicht angepasst worden. Die zu viel gezahlte Maut wurde erstattet.


Nur noch bestimmte Alternative Antriebe bis Ende 2025 Mautbefreit ??

Seit dem 01. Januar 2024 sind LKW mit CNG/LNG-Antrieb Mautpflichtig. Diese Fallen in die Euro-6 Schadstoffklasse.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge bis zum 30.Juni 2031 von den Mautgebühren zu befreien. Aktuell gilt die Ausnahme nur bis zum 31.Dezember 2025.



Fragen und Antworten zu dem Thema Mautbefreiung finden Sie HIER.


Im Toll-Collect Downloadcenter  finden Sie diverse Informationen und Formulare.

Klicken Sie HIER.


 

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