DSRC - die Fernkontrolle von Tachodaten
Einführung der Pflicht zur Fernkontrolle
Mit der Einführung des Mobilitätspaketes, wurden die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichtet, ab dem 19.August 2024 über die Ausrüstung zur Fernüberwachung von Tachographen zu verfügen. Der technische Begriff für diese Technik ist DSRC (Dedicated Short-Range Communication). Dies ist ein wichtiger Bestandteil zur Durchsetzung der Vorschriften und ist im Kontext der Nachrüstpflichten für grenzüberschreitende Verkehre zu sehen.
Noch nicht alle Länder, aber immer mehr
Während es zum Zeitpunkt der Einführung nur bei einzelnen Kontrollbehörden die Ausrüstung dazu gegeben hat, sind seit 2022 sukzessive immer mehr Mitgliedstaaten dabei, die Technik flächendeckend einzuführen. Auch in Deutschland hat das BALM im Februar 2025 die landesweite Einführung bekannt gegeben. Laut "Trans.info", wird zum jetzigen Zeitpunkt diese Kontrolltechnik in aktuell 13 Länder eingesetzt.
LINK
Was bedeutet dies für die Kontrollpraxis
Sowohl das BALM, wie auch Kontrollbehörden anderer Länder geben in eindrucksvollen Beispielen an, wie sich die Kontrolldichte durch die neue Technologie verändert. In Italien wurden beispielsweise in nur 20 Minuten 80 LKW kontrolliert. Jedoch werden bei dieser Art der Kontrollen keine automatische Bußgelder erhoben. Die Daten dienen zur Erkennung von Unregelmäßigkeiten und damit zur Vorauswahl für eine physische Kontrolle. Erst durch die physische Kontrolle werden Verstöße festgestellt, was dann zur Ahndung führen kann.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle, das in Deutschland parallel zum DSRC weitere digitale Kontrolltechniken eingeführt wurden. Bei diesen "sensorischen" Verkehrskontrollen, können zusätzlich zum DSRC, Abmessungen von Fahrzeugen, Daten zu ADR-Transporten, technischem Zustand mittels Wärmebild, sowie Mautdaten kontrolliert werden. Mit Einführung dieser neuen Kontrollfahrzeuge, wurden laut BALM im Jahr 2024 bereits mehr als 1 Million "sensorische" Kontrollen durchgeführt.
LINK
Was wird bei der Kontrolle mittels DSRC übermittelt?
Bei der Version 2, die seit dem 23.August 2023 verbaut wird, und die bei grenzüberschreitenden Verkehren nun nachgerüstet werden mussten oder noch müssen, werden zusätzlich auch Daten zur täglichen und wöchentlichen Lenkzeit, sowie zu Lenkzeiten der Doppelwoche übermittelt.
Lassen Sie Sich kompetent Beraten!